eMail Marketing

Auch das reine eMail Marketing, also Werbung über den Newsletter Versand, erfreut sich bei Versendern wie auch bei Empfängern immer größerer Beliebtheit. Generell gilt für den Versand von Newslettern, dass diese nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden dürfen. Unerwünschte bzw. unverlangt zugestellte eMail Werbung - SPAM - ist nicht nur lästig sondern auch gesetzlich unzulässig (sitten- und wettbewerbswidrig gemäß UWG und BGB).
Um die Einwilligung zu erteilen, muss sich der Empfänger einmalig in die Newsletter Abonnentenliste des Versenders eintragen oder bei Anmeldemaßnahmen durch anklicken dieses Abonnements zustimmen. Dieses Verfahren nennt sich Opt-in. Ein Nachteil des einfachen Opt-in besteht darin, dass auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen als Empfängerdaten angegeben werden können, was auch zum Versand unerwünschter eMail Werbung durch Newsletter - SPAM - führen kann.
Beim so genannten Double-Opt-in erfolgt der Eintrag in die Abonnentenliste des Versenders erst nach einer zweiten Bestätigung des Empfängers. Dazu wird nach dem Eintragen eine eMail mit einem Bestätigungslink an den Empfänger gesandt. Erst nachdem dieser auf den Bestätigungslink geklickt hat, wird der Eintrag in den Newsletter Verteiler aktiviert. Dadurch erlangen Versender und Empfänger die Sicherheit, dass der Newsletter Versand vom entsprechenden Empfänger auch wirklich erwünscht ist und sich keine Fehler in die Daten eingeschlichen haben.
Professionelle und seriöse Versender von Newslettern stellen dem Empfänger zusätzlich in jeder eMail die Möglichkeit zur Verfügung, den weiteren Empfang zu stoppen, sich aus dem Newsletter Verteiler wieder auszutragen, was durch einen Klick auf den entsprechenden Link problemlos funktioniert.

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Gaby Becker, condatapool, Offenbach am Main